Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reisebedingungen der Fernweh Deutschland GmbH gemäß §§ 651a ff. BGB
§ 1 Geltungsbereich und Definitionen
Diese Allgemeinen Reisebedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über Pauschalreisen, einzelne Reiseleistungen und sonstige touristische Dienstleistungen, die zwischen der Fernweh Deutschland GmbH (nachfolgend "Veranstalter") und dem Kunden (nachfolgend "Reisender") abgeschlossen werden.
Fernweh Deutschland GmbH
Unter den Linden 77, 10117 Berlin
Handelsregister: HRB 123456 B, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Geschäftsführer: Dr. Martin Hoffmann
USt-IdNr.: DE 123456789
Telefon: +49 30 5566 7788
E-Mail: [email protected]
Im Sinne dieser AGB gelten folgende Definitionen: "Reisender" bezeichnet jede Person, die einen Reisevertrag abschließt oder auf deren Namen ein Reisevertrag abgeschlossen wird. "Pauschalreise" bezeichnet eine Kombination aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise. "Reiseleistung" bezeichnet Personenbeförderung, Beherbergung, Kraftfahrzeugvermietung sowie sonstige touristische Dienste, die nicht mit einer anderen Reiseleistung verbunden sind. "Reisevertrag" bezeichnet den Vertrag über eine Pauschalreise oder eine einzelne Reiseleistung einschließlich aller damit verbundenen vertraglichen Vereinbarungen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Reisenden erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn, der Veranstalter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die AGB des Veranstalters gelten auch dann, wenn er in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Reisenden die Reise vorbehaltlos durchführt.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Angebot und Annahme: Die Buchungsanfrage des Reisenden stellt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages dar. Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Veranstalters zustande. Die Buchungsbestätigung kann schriftlich, per E-Mail oder durch ausdrückliche mündliche Erklärung erfolgen. Bei Online-Buchungen gilt die automatisch versandte Buchungsbestätigung per E-Mail als Vertragsabschluss.
2.2 Buchung für Dritte: Bucht der Reisende eine Reise für mehrere Personen, haftet der buchende Reisende für alle vertraglichen Verpflichtungen der mitreisenden Personen, sofern er eine entsprechende Erklärung abgegeben hat. Jeder Mitreisende ist für die Erfüllung seiner persönlichen Reiseverpflichtungen selbst verantwortlich.
2.3 Buchungsbestätigung: Die Buchungsbestätigung enthält alle wesentlichen Informationen zur gebuchten Reise, insbesondere Reiseziel, Reisedaten, Art der Beförderung, Unterkunft, Verpflegung sowie den Gesamtreisepreis. Der Reisende ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit zu prüfen und eventuelle Abweichungen unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden nach Erhalt, dem Veranstalter anzuzeigen.
2.4 Elektronische Buchung: Bei der Online-Buchung über unsere Website führt der Reisende folgende Schritte durch: Auswahl des gewünschten Reiseangebots, Eingabe der Reisedaten und persönlichen Informationen, Überprüfung und Bestätigung der eingegebenen Daten, Zustimmung zu diesen AGB und der Datenschutzerklärung, Abschluss des Buchungsvorgangs durch Klicken auf den Button "Buchung abschließen". Mit Absenden der verbindlichen Buchungsanfrage erklärt der Reisende sein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages.
2.5 Minderjährige: Reisende unter 18 Jahren bedürfen der Begleitung oder der schriftlichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Bei Minderjährigen, die ohne Begleitung Erziehungsberechtigter reisen, ist eine notariell beglaubigte Erklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen.
§ 3 Reisepreis und Zahlungsbedingungen
3.1 Preisangaben: Alle angegebenen Preise verstehen sich als Gesamtpreise pro Person in Euro, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und aller im Angebot enthaltenen Leistungen. Nicht im Reisepreis enthalten sind: Reisepässe, Visa, Reiseversicherungen, Trinkgelder, persönliche Ausgaben, optionale Ausflüge und Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich als im Preis enthalten ausgewiesen sind.
3.2 Anzahlung: Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises, mindestens jedoch 150,00 Euro pro Person, zu leisten. Die Anzahlung ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung und der Sicherungsscheinunterlagen gemäß § 651r BGB fällig.
3.3 Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens 28 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern die Buchungsunterlagen übergeben worden sind und kein gesetzliches Rücktrittsrecht mehr besteht. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort bei Vertragsabschluss zu zahlen.
3.4 Zahlungsmethoden: Wir akzeptieren folgende Zahlungsmethoden: Überweisung, SEPA-Lastschrift, Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), PayPal sowie Ratenzahlung auf Anfrage. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erfolgt die Abbuchung des Anzahlungsbetrages innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsabschluss, der Restbetrag zum Fälligkeitsdatum.
3.5 Zahlungsverzug: Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Veranstalter nach Ablauf einer Nachfrist von 7 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten gemäß § 7 dieser AGB zu erheben. Sämtliche Mahnkosten und Inkassokosten trägt der Reisende.
3.6 Preisänderungen: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsabschluss zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages folgende Kostensteigerungen eingetreten sind: Erhöhung der Beförderungskosten einschließlich Treibstoffkosten, Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Leistungen, oder Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse. Eine Preiserhöhung ist nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn zulässig. Preiserhöhungen werden dem Reisenden unverzüglich nach Bekanntwerden in klarer und verständlicher Weise mitgeteilt. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Leistungsumfang und Reiseunterlagen
4.1 Umfang der Reiseleistungen: Der Umfang der vom Veranstalter geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Reiseangebot und der Buchungsbestätigung. Abweichende mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wurden. Leistungen, die in der Leistungsbeschreibung oder der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich als inklusive ausgewiesen sind, sind nicht im Reisepreis enthalten.
4.2 Reiseunterlagen: Der Veranstalter übergibt dem Reisenden die erforderlichen Reiseunterlagen (Voucher, Fahrkarten, Eintrittskarten etc.) spätestens 7 Tage vor Reisebeginn in geeigneter Form (elektronisch oder schriftlich). Sollten die Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor Reisebeginn vorliegen, ist der Reisende verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich zu informieren.
4.3 Nicht erbrachte Leistungen: Kann eine Reiseleistung aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, nicht erbracht werden, wird der Veranstalter unverzüglich für eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung sorgen. Ist eine Ersatzleistung nicht möglich oder lehnt der Reisende sie aus vertretbaren Gründen ab, hat der Reisende Anspruch auf Preisminderung und gegebenenfalls auf Schadensersatz.
4.4 Sonderwünsche: Sonderwünsche des Reisenden (z.B. besondere Zimmerkategorie, Sitzplatzbuchung, spezielle Verpflegung) werden soweit möglich berücksichtigt, begründen jedoch keinen Rechtsanspruch, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Vertragsleistung vereinbart wurden.
§ 5 Reiseprogramm und Programmänderungen vor Reisebeginn
5.1 Programmänderungen: Nach Vertragsabschluss kann der Veranstalter unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände (höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, politische Unruhen etc.) sowie nicht unerhebliche Änderungen wesentlicher Reiseleistungen zum Anlass nehmen, das Reiseprogramm zu ändern. Derartige Änderungen werden dem Reisenden unverzüglich nach Bekanntwerden klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt.
5.2 Rechte des Reisenden bei erheblichen Änderungen: Sind Änderungen wesentlicher Reiseleistungen erheblich oder entsprechen besondere Anforderungen des Reisenden nicht, die der Veranstalter ausdrücklich anerkannt hat, kann der Reisende binnen einer vom Veranstalter angemessen gesetzten Frist entweder die Änderung akzeptieren, eine kostenfrei angebotene Alternativreise annehmen oder kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
5.3 Veranstaltungsabsage: Wird die Mindestteilnehmerzahl für eine Reise nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Reise zu stornieren. Die Mindestgröße der Gruppe sowie der späteste Zeitpunkt für die Stornierungsentscheidung sind im jeweiligen Angebot angegeben. Bei Stornierung erstattet der Veranstalter alle vom Reisenden gezahlten Beträge unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen.
§ 6 Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn
6.1 Rücktrittsrecht: Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (per E-Mail oder Brief) gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
6.2 Stornierungsgebühren: Im Falle des Rücktritts hat der Veranstalter Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts vor Reisebeginn:
- Bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises, mindestens jedoch die Anzahlung
- 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 35% des Reisepreises
- 29 bis 22 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
- 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 65% des Reisepreises
- 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
- 7 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises
- Am Reisetag oder danach (Nichtantritt): 95% des Reisepreises
Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der obigen Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu verlangen, und wird in diesem Fall die Höhe der Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie eines anderweitigen Einsatzes der Reiseleistungen nachweisen.
6.3 Kostenloser Rücktritt bei unvermeidbaren Ereignissen: Kann der Reisende die Reise aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände, die am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Umgebung eingetreten sind, nicht zumutbar stattfinden lassen (z.B. erhebliche Sicherheitsrisiken für Leib und Leben, Naturkatastrophen), kann er vor Reisebeginn ohne Zahlung einer Entschädigung zurücktreten.
6.4 Übertragung der Buchung: Der Reisende kann bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn erklären, dass statt seiner eine andere Person in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintreten soll. Der Veranstalter kann den Eintritt des Dritten ablehnen, wenn dieser die besonderen Reiseanforderungen nicht erfüllt oder seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften der ursprüngliche Vertragspartner und der Dritte als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.
§ 7 Rücktritt des Veranstalters vor Reisebeginn
7.1 Rücktrittsrecht des Veranstalters: Der Veranstalter kann vor Reisebeginn ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurücktreten, wenn: (a) die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird (vgl. § 5.3), (b) der Reisende trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung mit der Zahlung in Verzug ist, (c) der Reisende eine Störung der Reise trotz Abmahnung des Veranstalters nachhaltig begeht oder fortführt, (d) unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen.
7.2 Rückzahlung bei Veranstalterrücktritt: Tritt der Veranstalter zurück, hat er alle gezahlten Beträge unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen zurückzuzahlen. Schadensersatzansprüche des Reisenden bleiben unberührt, sofern der Rücktritt nicht auf unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen beruht.
§ 8 Reisemängel, Abhilfe und Minderung
8.1 Mängelanzeige: Entspricht die Reise nicht dem vertraglich vereinbarten Zustand, hat der Reisende einen Reisemangel. Der Reisende ist verpflichtet, Reisemängel unverzüglich dem Reiseleiter oder dem örtlichen Vertreter des Veranstalters anzuzeigen. Unterlässt er schuldhaft die Mängelanzeige, so steht ihm kein Preisminderungsanspruch zu.
8.2 Abhilfe: Nach Mängelanzeige hat der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Der Veranstalter kann Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Wenn der Veranstalter innerhalb der gesetzten Frist keine Abhilfe leistet, kann der Reisende den Mangel selbst beheben und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
8.3 Preisminderung: Für die Dauer des Reisemangels kann der Reisende eine angemessene Preisminderung verlangen. Die Minderung berechnet sich nach dem Verhältnis des Wertes des mängelfreien Zustands zu dem der tatsächlich erbrachten Reiseleistung. Bekannte und akzeptierte Reisemängel zum Zeitpunkt der Buchung (z.B. Baustellenlärm, der im Angebot erwähnt wurde) berechtigen nicht zur Minderung.
8.4 Schadensersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Preisminderung oder der Vertragsauflösung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist auf ein Ereignis zurückzuführen, das der Veranstalter auch bei aller gebotenen Sorgfalt nicht voraussehen oder vermeiden konnte. Ein Verschulden des Reisenden selbst oder eines Dritten sowie ein unabwendbares, ungewöhnliches Ereignis (höhere Gewalt) schließen Schadensersatzansprüche aus.
8.5 Verjährung: Ansprüche wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte.
§ 9 Haftung des Veranstalters
9.1 Allgemeine Haftung: Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Vorbereitung der Reise, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln beruhen, ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Veranstalter für den eingetretenen Schaden nach anderen gesetzlichen Vorschriften in weitergehendem Umfang haftet.
9.2 Haftungsausschlüsse: Der Veranstalter haftet nicht für Störungen der Reiseleistungen in Zusammenhang mit Serviceleistungen, die von Dritten erbracht werden und die ausdrücklich als Fremdleistungen ausgewiesen sind, sowie für Störungen, die auf höherer Gewalt, unvorhergesehenen behördlichen Maßnahmen, Streiks oder anderen unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen beruhen. Insbesondere haftet der Veranstalter nicht für: Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck, persönliche Verletzungen durch Aktivitäten, die der Reisende auf eigene Initiative und auf eigenes Risiko unternimmt, Schäden infolge von Witterungseinflüssen, sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auf einer nicht angezeigten Vorerkrankung beruhen.
9.3 Haftungsbegrenzung bei Transportschäden: Soweit Reiseleistungen die Beförderung von Personen betreffen, richtet sich die Haftung nach den jeweils gültigen Vorschriften des nationalen und internationalen Transportrechts (insbesondere EG-VO Nr. 261/2004, Montrealer Übereinkommen, HGB).
§ 10 Pflichten des Reisenden
10.1 Reisedokumente: Der Reisende ist selbst verantwortlich für das Mitführen gültiger Reisedokumente (Personalausweis, Reisepass). Er hat sich eigenverantwortlich über Einreisebestimmungen, Visaerfordernisse und gesundheitliche Anforderungen des Reiseziels zu informieren, etwa beim zuständigen Konsulat und beim Auswärtigen Amt. Kosten, die durch das Fehlen gültiger Reisedokumente entstehen, trägt der Reisende. Der Veranstalter gibt insofern lediglich unverbindliche Hinweise.
10.2 Mitwirkungspflichten: Der Reisende hat den Veranstalter unverzüglich zu informieren über alle Umstände, die für die Durchführung der Reise von Bedeutung sein können, insbesondere über gesundheitliche Einschränkungen, die für die Planung relevant sind, besondere Bedürfnisse (Diät, Allergie, eingeschränkte Mobilität), sowie über Änderungen der Kontaktdaten.
10.3 Verhalten auf der Reise: Der Reisende ist verpflichtet, die örtlichen Gesetze, Sitten und Gebräuche zu respektieren. Er hat Anweisungen des Reiseleiters und des Veranstalters zu befolgen, sofern diese der ordnungsgemäßen Durchführung der Reise dienen. Bei Störung des Reiseablaufs durch ein Fehlverhalten des Reisenden ist der Veranstalter berechtigt, den Reisenden von der weiteren Reise auszuschließen, ohne Erstattung des Reisepreises.
10.4 Schadensminderungspflicht: Der Reisende ist verpflichtet, im Rahmen des ihm Zumutbaren zur Abwendung und Minderung von Schäden beizutragen.
§ 11 Reiseversicherung
11.1 Empfehlung: Wir empfehlen dringend den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung, insbesondere einer Reiserücktrittsversicherung, einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reisegepäckversicherung. Dem Reisenden wird bei Vertragsabschluss ein entsprechendes Versicherungsangebot unterbreitet.
11.2 Insolvenzabsicherung: Der Veranstalter hat gemäß § 651r BGB eine Insolvenzabsicherung bei der Zürich Versicherungs-AG abgeschlossen. Der Sicherungsschein mit den entsprechenden Informationen wird dem Reisenden zusammen mit der Buchungsbestätigung übermittelt. Bei Insolvenz des Veranstalters sind die bereits geleisteten Zahlungen des Reisenden in vollem Umfang abgesichert.
§ 12 Gepäck und Wertsachen
12.1 Gepäck: Für Gepäck, das der Reisende zur Reise mitbringt, haftet der Veranstalter nur im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftungsbestimmungen. Es wird empfohlen, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen. Für den Transport von Gepäck durch Dritte (Fluggesellschaften, Busse, Schiffe) gelten die jeweiligen Haftungsbestimmungen des Dritten.
12.2 Wertsachen: Für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Wertsachen, Geld, Wertpapieren oder anderen wertvollen Gegenständen übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn, der Verlust ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Es wird empfohlen, Wertsachen in den Hotelobjekten in den vorgesehenen Tresoren aufzubewahren.
§ 13 Sonderregelungen für einzelne Reisearten
13.1 Wanderreisen und Aktivreisen
Bei Wanderreisen und sonstigen körperlich anspruchsvollen Aktivreisen ist der Reisende verpflichtet, seinen Gesundheitszustand und seine körperliche Fitness vor der Buchung ehrlich einzuschätzen und dem Veranstalter mitzuteilen. Der Veranstalter empfiehlt die Konsultation eines Arztes vor Buchung von Reisen mit erhöhtem körperlichen Anspruch. Geeignete Ausrüstung (Wanderschuhe, Kleidung, ggf. Stöcke) ist, sofern im Reiseangebot nicht ausdrücklich als inklusive ausgewiesen, vom Reisenden selbst mitzubringen. Der Veranstalter ist berechtigt, einen Reisenden von einer Aktivität auszuschließen, wenn er offensichtlich nicht die erforderliche körperliche Eignung besitzt und damit sich selbst oder andere gefährden würde.
13.2 Flusskreuzfahrten
Für Flusskreuzfahrten gelten zusätzlich die allgemeinen Beförderungsbedingungen des jeweiligen Schifffahrtsunternehmens. Passagiere an Bord sind verpflichtet, die Sicherheitsanweisungen der Besatzung zu befolgen. Wasserstände und Witterungsbedingungen können zu Abweichungen vom geplanten Reiseprogramm führen, ohne dass dies als Reisemangel gilt. In solchen Fällen bemüht sich der Veranstalter um gleichwertige Ersatzleistungen.
13.3 Gruppenreisen
Bei Gruppenreisen gilt das Reiseprogramm für die gesamte Gruppe. Individuelle Abweichungen vom Programm sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Reiseleiter möglich. Der buchende Gruppenverantwortliche ist verpflichtet, alle wesentlichen Änderungen und Informationen unverzüglich an alle Gruppenmitglieder weiterzugeben.
13.4 Wellnessreisen
Bei Wellnessreisen sind Spa- und Behandlungsleistungen nach Verfügbarkeit buchbar. Der Veranstalter empfiehlt, Behandlungstermine frühzeitig zu reservieren. Gesundheitliche Einschränkungen, die bestimmte Behandlungen ausschließen (z.B. Kreislauferkrankungen, Schwangerschaft, Allergien), sind dem Veranstalter und dem jeweiligen Spa-Betrieb mitzuteilen.
§ 14 Datenschutz
Im Rahmen der Vertragsabwicklung erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten des Reisenden. Die Details zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Die Verarbeitung erfolgt zur Erfüllung des Reisevertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Für die Durchführung der Reise notwendige Daten werden an Leistungsträger (Hotels, Transportunternehmen, Reiseleiter) weitergegeben.
§ 15 Änderungen der AGB
Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB zu ändern. Für bereits abgeschlossene Reiseverträge gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Für neue Buchungen gelten die jeweils aktuellen AGB, die auf unserer Website abrufbar sind. Wesentliche Änderungen der AGB werden auf unserer Website veröffentlicht und treten mit Veröffentlichung in Kraft.
§ 16 Beschwerdeverfahren und Streitbeilegung
16.1 Außergerichtliche Streitbeilegung: Wir sind bereit, an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Für Verbraucher steht die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. zur Verfügung (www.verbraucher-schlichter.de). Wir sind außerdem Mitglied des Deutschen ReiseVerbands (DRV) und unterliegen dessen Schlichtungsverfahren.
16.2 Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse lautet: [email protected].
16.3 Gerichtlicher Rechtsweg: Der Reisende kann seine Ansprüche gerichtlich geltend machen. Für Verbraucher ist der Gerichtsstand der allgemeine Gerichtsstand des Verbrauchers. Für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.
§ 17 Schlussbestimmungen
17.1 Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Für Verbraucher gelten die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn diese günstiger sind.
17.2 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
17.3 Gesamte Vereinbarung: Diese AGB sowie die jeweilige Buchungsbestätigung und das dazugehörige Reiseangebot stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und dem Reisenden dar. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
17.4 Sprache: Vertragssprache ist Deutsch. Im Falle von Übersetzungen dieser AGB ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Stand: Berlin, April 2026 — Fernweh Deutschland GmbH